Vom 18. November
Johann Rohrmoser, Wagnerssohn von Peiting, Michael Kleber, Söldnerssohn von dort,
und Lorenz Feistl, Flößerssohn von dort, wurden wegen Vergehens der Körperverletzung, bzw. Theilnahme hieran, und zwar Ersterer zu einer 1monatlichen, M.
Kleber zu einer 21tägigen und Letzterer zu einer 15tägigen Gefängnißstrafe verurtheilt.