Lehrer

Ein Lehrer (oder eine Lehrerin) ist eine Person, die durch ihre höhere Kompetenz auf bestimmten Gebieten anderen etwas beibringt. Da es sich um keinen geschützten Begriff handelt, kann sich grundsätzlich jeder so bezeichnen, der sich in einer Phase der Vermittlung von Wissen, Können, Lebensweisheit, Ausbildung oder Bildung befindet. Es ist ein vielschichtiger, schillernder Begriff, der in der Umgangssprache, als Berufsbezeichnung oder als Ehrentitel eine sehr unterschiedliche Bedeutung annehmen kann. „Lehrer“ ist der Oberbegriff für alle Arten von Lehrenden, die sich durch eine entsprechende Kompositabildung (Fluglehrer, Tanzlehrer, Schullehrer, Gymnasiallehrer etc.) jeweils näher kennzeichnen lassen.

Etymologie

Die Herkunft des Wortes liegt im althochdeutschen lêrâri (davon mittelhochdeutsch lêrære oder lêrer) und im gotischen laisareis mit der Bedeutung: Einer, der durch Nachspüren wissend macht. Der Begriff ist bereits seit dem 8. Jahrhundert belegt. Es handelt sich beim Nomen agentis Lehrer um eine sogenannte Lehnübertragung aus dem lateinischen doctor zu docere „lehren, unterrichten“. Obwohl doctor im hohen Mittelalter durch die Gründung der ersten Universitäten Europas eine Bedeutungserweiterung erfuhr, indem es fortan auch den akademischen Titel eines Gelehrten bezeichnete, wurden Schullehrer unabhängig von ihrem spezifischen Ausbildungsgrad z. T. noch bis ins späte 19. Jahrhundert „Doctoren“ genannt. Seit dem 20. Jahrhundert kann man allerdings von einem Bedeutungswandel sprechen, da die klassische Bedeutung völlig verschwand. Daneben wurde der Lehrer früher auch vereinzelt praeceptor, magister oder professor genannt, letzteres hat sich in manchen romanischen Sprachen noch bis heute für die Bezeichnung eines Schullehrers erhalten, so im französischen professeur und im spanischen profesor.

Begriff

Lehrer im weiteren und engeren Sinne

 

Die Berufsbezeichnung Lehrer ist in Deutschland, im Gegensatz zur Amtsbezeichnung „Lehrer“, nicht gesetzlich geschützt. Die Amtsbezeichnung unterliegt dem Schutz von § 132a StGB. Die Funktion eines Lehrers ist zudem nicht an eine bestimmte Ausbildung, sondern in erster Linie an eine Tätigkeit des Lehrens und Unterrichtens gebunden. Lehrer gibt es daher in vorprofessionellen und professionellen Bereichen: Wer sich in einem zeitweiligen systematischen Vermittlungsprozess befindet, übt die Funktion eines Lehrers aus und darf sich grundsätzlich als Lehrender oder als Lehrer bezeichnen.

 

Als Lehrer im weiteren Sinne können alle Personen gelten, die über eine gewisse Zeit die Rolle eines „Lehrenden“ einnehmen, also auch Eltern, ältere Geschwister, fortgeschrittene Schüler, Mentoren, die Jüngere in bestimmte Lebensfertigkeiten einweisen wie das Bewegen im Verkehrsbereich, sportliche Techniken, das Anfertigen von Hausaufgaben oder den Umgang mit anderen Menschen. Auch autodidaktische „Privatlehrer“ oder „Hauslehrer“ lassen sich hier einordnen.

 

Als Lehrer im engeren Sinne bezeichnet man Personen, die das Lehren und Unterrichten nach einer professionellen Ausbildung und entsprechenden Prüfungen berufsmäßig ausüben. Sie sind danach entweder selbstständig (z. B. als Fahrlehrer), in Privatschulen (z. B. als Waldorflehrer) oder im Staatsdienst (z. B. als Gymnasiallehrer) tätig. Man unterscheidet dabei zwischen freiberuflich arbeitenden und als Angestellte bzw. Beamte in einem Dienstverhältnis stehenden Lehrern.

 

Die berufsmäßig praktizierenden Lehrer lassen sich durch bestimmte Wortverbindungen differenzieren und zuordnen, beispielsweise:

  • nach Schulart: Grundschullehrer, Realschullehrer, Berufsschullehrer etc.
  • nach Schulform: Waldorflehrer, Montessorilehrer, Privatschullehrer etc.
  • nach Fächern: Mathematiklehrer, Deutschlehrer, Sportlehrer etc.
  • nach Sportarten: Skilehrer, Tennislehrer, Tanzlehrer etc.
  • nach Musikinstrumenten: Klavierlehrer, Geigenlehrer, Harfenlehrer etc.
  • nach Aufgabenbereich: Fachlehrer, Klassenlehrer, Aushilfslehrer etc.
  • nach Sachgebieten: Yogalehrer, Meditationslehrer, Fahrlehrer, Fluglehrer etc.
  • nach Ausbildungsstand: Junglehrer, Altlehrer, Ausbildungslehrer etc.

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